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Testament / Sicheres Katzenleben nach dem Tod
Auszug aus der Zeitschrift „Geliebte Katze 07/1999"   /    Isabella  Lauer

Der Tod ihres Halters bringt manche Katze unversehens ins Tierheim.
Wer dies verhindern will, kann die Zukunft seiner Mieze mit einem Testament absichern.
Es gibt die Möglichkeit der Versorgungsvollmacht.
Wenn Sie keine zuverlässigen Verwandten haben, die sich um die Katze kümmern würden, haben Sie die Möglichkeit, jemanden zu suchen, der Ihnen schon jetzt die Zusage gibt, das Tier zu versorgen.
Günstig ist es, wenn diese Person in der Nachbarschaft lebt und ihre Katze auch zwischendurch in Pflege nimmt oder bei Ihnen besucht.
Wer alleine lebt, sollte sich jemanden suchen, der als Catsitter einspringt, wenn Sie überraschend ins Krankenhaus müssen oder auf Reisen gehen möchten.

Eine weitere Möglichkeit ist, wenn Sie Vermögen haben, mit Hilfe eines juristischen Beistandes (Anwalt oder Notar) ein Testament zu verfassen, in dem eine Person als Katzensitter bestimmt wird.
Sie hinterlassen eine monatliche Zahlung aus Ihrem Vermögen für die Lebensdauer des Tieres für den Katzensitter.
Der Testamentsvollstrecker (Anwalt, Notar, Steuerberater oder eine andere in Finanzgeschäften erfahrene Vertrauensperson) veranlasst dies und kontrolliert evtl. den Sitter.
Was der Testamentvollstrecker zu tun hat, bestimmen Sie im Testament, z.B. Verwaltung eines Teils des Vermögens, monatliche Zahlungen an den Sitter, das Wohl der Katze nachprüfen.
Der Testamentvollstrecker ist kein Nachlaßverwalter.
Der Nachlaßverwalter wird im Interesse der Erben tätig.
Der Testamentvollstrecker arbeitet in Ihrem Interesse, nicht in dem der Erben.

Sie können nur Personen oder Vereinen Geld hinterlassen.
Es ist rechtlich nicht zulässig, Tiere als Erben einzusetzen.

Setzen Sie nur Pesonen als Erben ein, die mit der Übernahme Ihres Tieres einverstanden sind und das Tier gerne zu sich nehmen.
Am besten ist es, wenn Sie diese Vertrauensperson schon jetzt in die Pflege einbeziehen.
Wenn Sie niemanden kennen, fragen Sie in der Nachbarschaft nach Katzenfreunden.
Machen Sie einen Aushang bei Ihrem Tierarzt, im Supermarkt oder inserieren Sie in der Tageszeitung.
Sie können aber auch den Tierschutzverein verpflichten, für Ihre Katze einen guten Platz zu finden, das machen die Vereine gerne, vor allem, wenn sie in den Genuß eines Erbes kommen.

Wichtige Notiz

Alleinstehende Personen sollten dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson Zugang zu ihrer Wohnung hat.
Tragen Sie in Ihrer Brieftasche stets folgende Notiz mit sich:

„Im Falle eines Unfalls ermächtige ich (Name, Anschrift, Telefonnummer), die Heimtiere (Art, Name, Anzahl) aus meiner Wohnung zu holen und bis zu meiner Genesung zu betreuen.
Für die Kosten komme ich auf.
Für den Fall meines Todes habe ich folgende Person als Betreuung für meine Heimtiere vorgesehen:
(Name, Anschrift, Telefonnummer).
Näheres regelt mein Testament, hinterlegt bei (Name des Notars usw.).

Ort, Datum, Unterschrift."


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