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Der Tod ihres Halters bringt manche Katze unversehens ins Tierheim.
Wer dies verhindern will, kann die Zukunft seiner Mieze mit einem Testament absichern.
Es gibt die Möglichkeit der Versorgungsvollmacht. Wenn Sie keine zuverlässigen
Verwandten haben, die sich um die Katze kümmern würden, haben Sie die
Möglichkeit, jemanden zu suchen, der Ihnen schon jetzt die Zusage gibt, das
Tier zu versorgen. Günstig ist es, wenn diese Person in der Nachbarschaft
lebt und ihre Katze auch zwischendurch in Pflege nimmt oder bei Ihnen besucht.
Wer alleine lebt, sollte sich jemanden suchen, der als Catsitter einspringt, wenn
Sie überraschend ins Krankenhaus müssen oder auf Reisen gehen möchten.
Eine weitere Möglichkeit ist, wenn Sie Vermögen haben, mit Hilfe
eines juristischen Beistandes (Anwalt oder Notar) ein Testament zu verfassen,
in dem eine Person als Katzensitter bestimmt wird. Sie hinterlassen eine monatliche
Zahlung aus Ihrem Vermögen für die Lebensdauer des Tieres für den
Katzensitter. Der Testamentsvollstrecker (Anwalt, Notar, Steuerberater oder eine
andere in Finanzgeschäften erfahrene Vertrauensperson) veranlaßt dies
und kontrolliert evtl. den Sitter. Was der Testamentvollstrecker zu tun hat, bestimmen
Sie im Testament, z.B. Verwaltung eines Teils des Vermögens, monatliche Zahlungen
an den Sitter, das Wohl der Katze nachprüfen. Der Testamentvollstrecker ist
kein Nachlaßverwalter. Der Nachlaßverwalter wird im Interesse der
Erben tätig. Der Testamentvollstrecker arbeitet in Ihrem Interesse, nicht
in dem der Erben.
Sie können nur Personen oder Vereinen Geld hinterlassen. Es ist rechtlich
nicht zulässig, Tiere als Erben einzusetzen.
Setzen Sie nur Personen als Erben ein, die mit der Übernahme Ihres Tieres
einverstanden sind und das Tier gerne zu sich nehmen. Am besten ist es, wenn Sie
diese Vertrauensperson schon jetzt in die Pflege einbeziehen. Wenn Sie niemanden
kennen, fragen Sie in der Nachbarschaft nach Katzenfreunden. Machen Sie einen
Aushang bei Ihrem Tierarzt, im Supermarkt oder inserieren Sie in der Tageszeitung.
Sie können aber auch den Tierschutzverein verpflichten, für Ihre Katze
einen guten Platz zu finden, das machen die Vereine gerne, vor allem, wenn sie
in den Genuß eines Erbes kommen.
Wichtige Notiz
Alleinstehende Personen sollten dafür sorgen, daß eine Vertrauensperson
Zugang zu ihrer Wohnung hat. Tragen Sie in Ihrer Brieftasche stets folgende Notiz
mit sich:
Im Falle eines Unfalls ermächtige ich (Name, Anschrift, Telefonnummer),
die Heimtiere (Art, Name, Anzahl) aus meiner Wohnung zu holen und bis zu meiner
Genesung zu betreuen. Für die Kosten komme ich auf.
Für den Fall meines Todes habe ich folgende Person als Betreuung für
meine Heimtiere vorgesehen: (Name, Anschrift, Telefonnummer). Näheres regelt
mein Testament, hinterlegt bei (Name des Notars usw.).
Ort, Datum, Unterschrift."
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