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Auszug aus der Zeitschrift "Geliebte Katze", 08 / 2003   -  Nina Blersch Fotos: G. u. M. Pellicano

 Katzenbalkon mit Alpenblick

Weil ihre 6 Katzen immer wieder vom Balkon in den Gemüsegarten sprangen und der Garten an eine belebte Straße grenzt, hatte Manuela Arnold-Pellicano die Idee, aus ihrem großen Balkon einen sicheren Abenteuerspielplatz zu machen.

 

Ein Netz war nicht stabil genug für die temperamentvollen Tiere - es musste etwas Solides sein.

 

Die Katzenfreundin aus Mils bei Hall in Tirol maß den Balkon aus, skizzierte eine Plan und ging damit zum Spengler. 

Der entwarf und baute dann die Metallgitterkonstruktion für den Katzenbalkon. 

Die Gitter wurden verzinkt, um wetterbeständig zu sein. 

Damit die Katzen nicht in Zugluft sitzen müssen, wurde für die beiden Seitenwände Plexiglas verwendet. 

Auch die Überdachung ist aus Plexiglas  - natürlich hagelsicher - und hält selbst einer dicken Schneedecke stand.

 

2600 Euro war der Katzenbesitzerin dieser Traum von einem Katzenbalkon wert.

 

Seit zwei Jahren toben ihre sechs Samtpfoten nur darauf herum. 

Zu einer Balkontür rein, zur anderen wieder raus. 

Auch zur kalten Tiroler Winterzeit, denn beide Türen sind mit Katzenklappen ausgerüstet. 

Zum Krallenwetzen gibt es außen den Kratzbäumen noch den praktischen Kokosläufer auf dem Boden. 

Auf einem Tischchen steht Katzengras und daneben eine flache Schale mit Wasser, in der die langhaarigen Katzen gerne pritzscheln, denn sie trinken das Wasser mit der Pfote. 

Für alles ist gesorgt, die Sitzplätze aus Holz sind sogar mit Filz abgedeckt.

 

Im Winter ist der Balkon hauptsächlich ein Sonnenplatz, sonst nutzen die Katzen ihn am liebsten früh morgens und während der Abenddämmerung. 

Denn dann ist draußen besonders viel zu sehen, hören und riechen: 

vorbeifliegende Vögel vom tschilpenden Spatz bis zur krächzenden Krähe, Eichhörnchen in den Bäumen, Igel und Mäuse am Boden. und nicht zu vergessen: die vielen interessanten Leute mit Hunden auf der Straße. 

Informationen

 

Tierbehausungsbau J. Kärcher, Ditzingen, bietet Gitterelement aus Alumninum, die sich auf Balkon, Terrasse oder im Garten zu einem Katzenschutzgehege kombinieren lassen.

 

Im Internet finden Sie verschiedene Modelle unter www.volieren.de/katzengehege oder unter Telefon 07156 / 95 86 52.

 

 


Auszug aus der Zeitschrift "Geliebte Katze", 01/2003
Bauen, Umbauen, Anbauen:
Was ist erlaubt?

Isabella Lauer

Beispiele für Freigehege (zu finden unter "Tipps")

Sichere Balkone und Terrassen, Katzentürchen und -leitern, Freigehege, Gartenkatzenhäuser

 - Ideen für Katzenspaß im Freien gibt es viele, 

aber eine Genehmigung dafür nicht immer.

 

Nahezu alle Bauten für ihre Lieblinge unterliegen irgendwelchen Beschränkungen. 

 

Mieter müssen für fast jede Veränderung eine Genehmigung vom Vermieter einholen, 

Hauseigentümer brauchen häufig eine Baugenehmigung für ihre Vorhaben und 

die Nachbarn reden auch noch mit.

 

Dennoch gibt es Möglichkeiten, ohne spezielle Erlaubnis seinen Katzen mehr Freiheit zu bieten. 

Der Mieter darf an einem ohnehin hässlichen Hinterhof-Balkon ein Netz anbringen, sofern es nicht fest verschraubt wird, also z.B. mit Klemmstangen befestigt wird. 

 

Urteile, die dies unterstützen, sind ergangen beim Landgericht Hamburg (AZ.: 11 S 291/88) und dem Amtsgericht Hamburg (AZ.: 41 b C 195/97).

 

An der schönen Hausseite kann sich der Vermieter jedoch gegen ein Netz verwahren. 

Das Amtsgericht Wiesbaden (AZ.: 93 C 3460/99-25) vertrat die Ansicht, dass der Vermieter es nicht dulden muss, wenn ein Mieter den Balkon mit einem Netz versieht. 

Das Amtsgericht Hamburg fällte ein gegenteiliges Urteil (Az.: 41 b C 195/97). 

Das Gericht überzeugte sich vor Ort von der Unauffälligkeit des Netzes und sah ein durch Klemmstangen angebrachtes Netz als normale Balkoneinrichtung an, ähnlich wie es für Blumen oder einen Gartenschirm erlaubt ist.

 

Tipp: Bauvorschriften-CD
Eine CD-ROM mit allen Landes-Bauvorschriften kann man kaufen beim FeuerTRUTZ GmbH Verlag für Brandschutzpublikationen, Kanalstr. 24, D-82515 Wolfratshausen, Telefon 08171 / 26 282, Fax 08171 / 26212, E-Mail: mail@feuertrutz.de, www.feuertrutz.de.

Da die Rechtssprechung nicht eindeutig ist und auch die örtlichen Verhältnisse es nicht immer erkennen lassen, ob der Balkon zur Schmuckseite des Hauses zeigt, ist es ratsam, vor dem Netzbau den Vermieter zu befragen. 

Ähnliches gilt übrigens für den Bau von Katzenleitern an der Außenwand oder vom Balkon nach unten.

 

Eine Erlaubnis ist auch erforderlich, wenn man vorhat, für die Katzen ein Loch in eine Tür oder in ein Fenster zu schneiden. 

Das Amtsgericht Erfurt stuft ein solches ungenehmigtes Loch als vertragswidrigen Gebrauch einer Mietsache ein, andererseits jedoch als nicht so schlimm, dass man dafür gleich die Kündigung riskiert. 

Im entsprechenden Urteil musste der Mieter den Schaden beim Auszug beseitigen (Az.: 223 C 1095/98).

 

Bauen Sie die Klappe also nur mit Erlaubnis des Vermieters ein und nehmen Sie dazu am besten eine Ersatztür oder ein anderes Fenster, damit das Original unbeschädigt später wieder eingehängt werden kann.

 

Der Hauseigentümer hat viel mehr Freiheiten in und am Haus als ein Mieter. 

Bei größeren Bauen und solchen, die ans Nachbargrundstück grenzen, sind auch ihm Grenzen gesetzt. 

Welche es genau zu beachten gilt, kann letztlich nur eine Anfrage bei der örtlichen Baubehörde klären, denn die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, wobei sich auch noch kommunale Verordnungen sehr unterscheiden können.

 

Ein Beispiel: 

In Bayern sind Gartenhäuser bis zu einem umbauten Raum von 75 Kubikmetern erlaubt, 

in Schleswig-Holstein bis 30 Kubikmeter,

in Baden-Württemberg bis 40 Kubikmeter, 

wobei für Schrebergärten häufig wieder andere Vorschriften gelten.

 

Es ist "recht" kompliziert, und deshab sollte man mit den Plänen zum örtlichen Bauamt gehen und um Rat fragen. 

Das gilt auch für einen Zwingerbau, eine feste und hoch eingezäunte Terrasse, einen Carport, einen Wintergarten und einen hohen Grundstückszaun.